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Damit ein Produkt die Bezeichnung Bio tragen darf, müssen mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischem Anbau stammen.
Für die restlichen bis zu fünf Prozent dürfen nur solche nicht-biologischen Zutaten verwendet werden, die auf einer von der EU zugelassenen Positivliste stehen und für die es keine
Bio-Alternative gibt.
Neben der Herkunft der Zutaten spielt auch die Herstellung eine entscheidende Rolle. Bio-Produkte müssen ohne den Einsatz gentechnisch veränderter
Organismen (GVO) hergestellt werden. Der Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln, chemischen Düngemitteln, künstlichen Farb- und Aromastoffen sowie
Konservierungsmitteln ist entweder verboten oder streng begrenzt. Ziel ist es, die Umwelt zu schonen, natürliche Ressourcen zu erhalten und eine hohe Produktqualität zu
gewährleisten.
Jeder Betrieb, der Bio-Produkte erzeugt, verarbeitet oder handelt, muss sich regelmäßig kontrollieren und zertifizieren lassen. Diese Kontrollen werden von staatlich anerkannten, unabhängigen Kontrollstellen durchgeführt. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Betrieb ein Bio-Zertifikat, das ein Jahr lang gültig ist und jährlich
erneuert werden muss.
Ein Bio-Produkt, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, darf das EU-Bio-Logo tragen -das grüne Blatt aus Sternen auf grünem Hintergrund. Ergänzend kann in Deutschland auch das nationale Bio-Siegel verwendet werden. Beide Kennzeichen geben Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit, dass das Produkt nach den geltenden ökologischen Standards hergestellt wurde.
| Verband | 100% Bioanbau |
| Kontrollstelle | DE-ÖKO-022 |
| Inhalt | Stück |
| Qualität | DE-ÖKO-022 |